1. Der Hotelgast, der ein Zimmer mietet, ist verpflichtet, beim Check-in an der Rezeption einen Lichtbildausweis vorzulegen, der die Identität des Gastes bestätigt. Verweigert der Gast die Vorlage des Dokuments in einer Weise, die den Check-in ermöglicht, ist der Rezeptionist verpflichtet, die Ausgabe der Zimmerkarte zu verweigern.

  2. Der Gast unterschreibt persönlich auf dem ausgedruckten Anmeldeformular.

  3. Der Beginn des Aufenthalts im Hotel gilt als Zustimmung des Gastes zu den Hotelbestimmungen.

  4. Ein Hotelzimmer wird tageweise vermietet.

  5. Der Hoteltag dauert von 15:00 Uhr am Anreisetag bis 12:00 Uhr am folgenden Tag.

  6. Gibt der Gast beim Mieten des Zimmers die Aufenthaltsdauer nicht an, wird davon ausgegangen, dass das Zimmer für einen Tag gemietet wurde.

  7. Der Wunsch, den Aufenthalt über den im Reservierungszeitraum angegebenen Zeitraum hinaus zu verlängern, sollte vom Gast bis 9:00 Uhr am Tag des Ablaufs der Zimmermietzeit an der Rezeption gemeldet werden. Das Hotel wird den Wunsch, den Aufenthalt zu verlängern, nach Möglichkeit berücksichtigen.

  8. Der Aufenthalt im Zimmer oder das Hinterlassen von Sachen nach 12:00 Uhr wird als Verlängerung des Aufenthalts behandelt. Verlässt der Gast das Zimmer nach 12:00 Uhr, berechnet das Computerprogramm der Rezeption die Gebühr für den nächsten Tag der Zimmermiete zum vollen Preis.

  9. Der Gast, der das Zimmer mietet, darf das Zimmer nicht an andere Personen übertragen oder untervermieten, auch wenn der Tag, für den er bezahlt hat, noch nicht abgelaufen ist.

  10. Personen, die nicht eingecheckt sind, dürfen sich von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr im Hotelzimmer aufhalten.

  11. Die Anwesenheit von nicht eingecheckten Personen im Hotelzimmer des Gastes nach 22:00 Uhr gilt als Zustimmung des Gastes, diese Personen gegen Gebühr im Zimmer unterzubringen. Die Anmeldung jeder Person erfolgt gemäß dem aktuellen Preis für ein Zustellbett für Erwachsene, gemäß der an der Hotelrezeption verfügbaren Preisliste.

  12. Während des gesamten Aufenthalts im Hotel müssen Kinder unter 13 Jahren unter ständiger Aufsicht von Erwachsenen stehen. Die Erziehungsberechtigten sind für das Verhalten der Kinder verantwortlich, einschließlich Schäden und/oder Zerstörungen.

  13. Im gesamten Hotel, einschließlich der Hotelzimmer und Balkone, ist gemäß dem Gesetz vom 8. April 2010 zur Änderung des Gesetzes über den Gesundheitsschutz vor den Folgen des Tabakgebrauchs und des Gesetzes über die staatliche Gesundheitsinspektion (Gesetzblatt Nr. 81, Pos. 529) das Rauchen von Zigaretten, Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten strengstens verboten.

  14. Das Brechen des Rauchverbots in einem Hotelzimmer gilt als Zustimmung des Gastes, die Kosten für die Geruchsbeseitigung und Reinigung des Zimmers in Höhe von 500 PLN zu übernehmen.

  15. Das Hotel verlangt von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr am nächsten Tag Nachtruhe.

  16. Während der Nachtruhe sind Gäste und Personen, die Hoteldienstleistungen in Anspruch nehmen, verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie den Aufenthalt anderer in keiner Weise stören.

  17. Der Gast trägt die volle finanzielle und rechtliche Verantwortung für jegliche Schäden oder Zerstörungen der Hoteleinrichtung und -ausstattung, die durch ihn oder seine Besucher verursacht werden. Diese Bestimmung gilt auch für das Verhalten mitgebrachter Tiere.

  18. Aus Brandschutzgründen ist die Verwendung von Heizgeräten, Bügeleisen und anderen elektrischen Geräten in Hotelzimmern und anderen Räumen verboten, die nicht zur Ausstattung dieser Räume gehören. Ausgenommen hiervon sind Ladegeräte und Netzteile für RTV- und Computergeräte.

  19. Der Gast sollte jedes Mal beim Verlassen des Zimmers prüfen, ob die Tür abgeschlossen ist und ob er die Schlüsselkarte mitgenommen hat.

  20. Die Haftung des Hotels für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die der Gast ins Hotel gebracht hat, richtet sich nach den Bestimmungen der Art. 846–849 des Zivilgesetzbuches. Die Haftung des Hotels ist eingeschränkt, wenn diese Gegenstände nicht an der Rezeption hinterlegt oder im Zimmersafe deponiert wurden. Das Hotel hat das Recht, die Annahme von Geld, Wertpapieren und wertvollen Gegenständen, insbesondere Schmuck sowie Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert, zu verweigern, wenn diese die Sicherheit gefährden oder im Verhältnis zur Größe oder dem Standard des Hotels zu wertvoll oder zu groß sind.

  21. Das Hotel erbringt Dienstleistungen gemäß seinem Standard. Bei Beanstandungen bezüglich der Qualität der Dienstleistungen wird der Gast gebeten, diese unverzüglich an der Rezeption zu melden, was eine Reaktion ermöglicht.

  22. Persönliche Gegenstände, die vom abreisenden Gast im Zimmer zurückgelassen werden, werden auf dessen Kosten an die von ihm angegebene Adresse zurückgesandt. Erfolgt keine solche Anweisung, bewahrt das Hotel diese Gegenstände 3 Monate auf und spendet sie anschließend für wohltätige Zwecke oder zur öffentlichen Nutzung.

  23. Das Hotelfrühstück wird von 6:30 bis 10:00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen von 7:00 bis 11:00 Uhr serviert (Kosten für Frühstück 80 PLN pro Person).

  24. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Ordnung kann das Hotel die weitere Erbringung von Dienstleistungen gegenüber der Person verweigern, die dagegen verstößt. Diese Person ist verpflichtet, den Aufforderungen des Hotelpersonals unverzüglich nachzukommen, den bis dahin für die erbrachten Dienstleistungen fälligen Betrag zu begleichen, für verursachte Schäden und Zerstörungen aufzukommen und das Hotelgelände zu verlassen.

  25. Das Hotel kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der während seines vorherigen Aufenthalts die Ordnung grob verletzt hat, wodurch Hotel- oder Gästeeigentum beschädigt wurde oder andere Gäste, Hotelangestellte oder Personen im Hotel geschädigt oder gestört wurden.

  26. Im Best Western Mariacki Hotel kümmern wir uns um die Sicherheit von Kindern. Unser Mitarbeiter hat das Recht, die Ausweise von Minderjährigen und deren Erziehungsberechtigten, die sich in der Einrichtung aufhalten, einzusehen. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit der Rechtsgrundlage des Art. 22c Abs. 3 des Gesetzes vom 13. Mai 2016 über die Bekämpfung sexueller Straftaten und den Schutz von Minderjährigen. In Ausnahmefällen kann das Hotel um Zugang zum Zimmer bitten.

  27. Gemäß der Hotelordnung hat die Rezeptionistin das Recht, nach einer Kreditkarte zu fragen, um einen Betrag von 250 PLN für Schäden vorab zu autorisieren oder ein Konto für gastronomische Dienstleistungen zu eröffnen.